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Informationen
zur privaten
Krankenvollversicherung PKV
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Der Preis
Gesetzliche Krankenversicherung - von damals bis Heute...
hier in Deutschland wurde die gesetzliche
Krankenkasse, jetzt GKV genannt mit dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883
und der Novelle vom 10. April 1892 das Krankenversicherungsgesetz geschaffen.
Durch dieses Krankenversicherungsgesetz ist die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter eingeführt worden.
Im heutigen Bayern war die gemeindliche Krankenpflegeversicherung durch ein Gesetz vom 29. April 1869
schon sehr Zukunftsweisend beschlossen worden.
Mit diesen Vorsorge Maßnahmen sollte die Grundversorgung im Bereich der Krankenversicherung für die unteren
Einkommensschichten geregelt werden.
Die Idee war folgende:
Wenn ein abhängig Beschäftigter ein Jahreseinkommen von maximal 2000 Mark hatte, dann sollte er im Krankheitsfallemindestens 60 % seines Lohns erhalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt (SGB V).Den vollständigen Gesetzestext finden Sie in einer Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit
online hier unter dem Link SGB V - 5. tes Sozialgesetzbuch.
"Fünftes
Buch Sozialgesetzbuch -
Gesetzliche
Krankenversicherung -
(Artikel 1 des
Gesetzes
vom 20. Dezember 1988, BGBl.
I S. 2477), das zuletzt
durch Artikel 12 Absatz 3
des
Gesetzes vom 24. März 2011
(BGBl. I S. 453) geändert
worden ist"
Quelle:
Service
des Bundesministeriums der
Justiz in Zusammenarbeit mit
der juris GmbH -
www.juris.de
Sie können dort die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung GKV in Deutschland nachlesen und Hilfe
sowie Online Service finden wie Sie sich zusätzlich noch Privat Zusatzversichern können oder bzw. sollten
falls Sie sich nicht Privat Krankenversichern können oder dürfen.Die GKV - gesetzlichen Krankenkassen
erbringen die Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip.
Seit dem 1.4.2007 besteht die Möglichkeit für den Kassenpatienten einen Kostenerstattungstarif zu wählen.
Das bedeutet das Sachleistungsprinzip ist eingeschränkt, mehr dazu finden Sie unter dem Namen
"GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz".
Die Leistung
-
Die PKV
bietet die Chance, im
Krankheitsfall die beste
medizinische Versorgung
mit den neuesten
Behandlungsmethoden
bereitzustellen.
-
Die
Leistungen der GKV sind
relativ identisch, ein
Leistungsvergleich ist
sehr schwierig. Jeder
Versicherte einer GKV hat
unabhängig vom Beitrag
den gleichen
Versicherungsschutz.
-
In der PKV
sind die
Leistungsunterschiede
enorm. Das fängt damit
an, dass man sich die
Tarife eines Anbieters
ganz nach seinen Wünschen
zusammenstellen kann.
Innerhalb der PKV
unterscheiden sich nicht
nur die Tarife, sondern
auch die Leistungen der
einzelnen Anbieter.
-
In der PKV
können Sie Ihren
Versicherungsschutz auf
Ihren Bedarf abstimmen.
Ob Ihnen ein
Mehrbettzimmer genügt
oder Sie lieber im Ein-
oder Zweibettzimmer
liegen, entscheiden Sie
selbst. Auch im
Zahnbereich oder für
einzelne Leistungsarten können
Sie sich je nach
Lebensstandard, Einkommen
und Risikobereitschaft
Ihren Vertrag individuell
gestalten.
Die Form der Abrechnungen
anfallender Arztkosten ist
unterschiedlich. Bei der
GKV gilt das
Sachleistungsprinzip, das
heißt, der Arzt rechnet
direkt mit der
gesetzlichen Krankenkasse
entsprechend fest
vorgeschriebener Gebührensätze
ab. Er unterliegt hierbei
dem
Wirschaftlichkeitsprinzip,
die Leistungen müssen
zweckmäßig,
wirtschaftlich und
ausreichend sein. Im
Gegensatz dazu setzt die
PKV auf die
Kostenerstattung.
Erstattet werden die im
Versicherungsvertrag
vereinbarten versicherten
Kosten abzüglich der
festgelegten
Selbstbeteiligung.
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Mit der
Gesundheitsreform 2009 wird
ein einheitlicher Beitragssatz
von 15,5% eingeführt, der für
alle Krankenkassen gilt. Noch
ist offen, ob und welche
Krankenkassen weitere
Zuzahlungen verlangen werden
oder Rückerstattungen
vornehmen.
In den Gesundheitsfonds fließen
Beiträge der Arbeitgeber,
Arbeitnehmer und Steuermittel.
Die Krankenkassen erhalten pro
Versicherten eine pauschale
Zuweisung.
Krankenkassen können einen
Zusatzbeitrag verlangen, wenn
die Zuweisungen aus dem
Gesundheitsfonds nicht
ausreichen.
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Die Versicherungspflicht zur Krankenversicherung gilt seit dem 01.01.2009 in Deutschland für alle . Wer ab diesem
Zeitpunkt weder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse
noch eine private Krankenversicherung nachweisen kann,
riskiert ein Bußgeld.
Um allen Bürgern eine Möglichkeit zur Versicherung zu geben, haben auch die privaten Krankenversicherungen Auflagen
erhalten. Sie müssen jeden Antragsteller ohne Risikoprüfung aufnehmen, allerdings nur in den so genannten Basistarif,
der eine medizinische Grundversorgung gewährleistet und sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert. Der
momentan angebotene Standardtarif der PKV wird entsprechend in den Basistarif überführt, dieser soll ähnlich der gesetzlichen
Krankenversicherung Leistungen erbringen.
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-
Mit
Ausnahme von Künstlern
und Landwirten sind Selbständige
und Freiberufler generell
nicht
versicherungspflichtig.
-
Angestellte,
die über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze
verdienen, sind von der
Versicherungspflicht
befreit.
-
Beamten
und Beamtenanwärtern gewährt
der Staat freie Heilfürsorge
oder Beihilfe. Allerdings
werden nicht alle Kosten,
sondern nur ein Teil übernommen.
Viele Gesellschaften
bieten hierfür spezielle
Beihilfeergänzungstarife,
gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen des
jeweiligen Bundeslandes
an. Diese Restkostentarife
leisten für den Teil, den
der Betroffene sonst
selbst zu zahlen hätte.
-
Soldaten
wird freie Heilfürsorge
zuteil und sie sind daher
von der
Versicherungspflicht
befreit.
-
Studenten
können sich innerhalb von
3 Monaten nach
Einschreibung zum Studium
mit einem entsprechenden
Antrag bei der
Krankenkasse von der
gesetzlichen
Krankenversicherungspflicht
befreien lassen
Wichtige Änderungen für
den Wechsel in die PKV Private
Krankenversicherung 2012:
Die im Jahr 2007 eingeführte
3-Jahres-Regelung ist seit 2011
wieder abgeschafft. Somit
haben Sie als Berufsanfänger
wieder die Chance bei
einmaligen Übersteigen der
Jahresarbeitsentgeltgrenze
sich PKV - Privatkrankenvoll zu versichern. Da
diese Änderung für den
Wechsel in die PKV (Private
Krankenversicherung) bereits
am 31. Dezember 2010 in Kraft
getreten ist, werden Arbeitnehmer
versicherungsfrei, wenn deren
Gehalt die
Jahresarbeitsentgeltgrenze
bereits rechnerisch im Jahr
2010 überschritten worden ist.
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-
Selbständige
mit Ausnahme von
Landwirten und Künstlern
können sich unabhängig
vom Einkommen privat oder
gesetzlich versichern. Sie
müssen sich aber
versichern.
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Angestellte
mit einem
Bruttojahreseinkommen
unter der
Jahresarbeitsentgeltgrenze
sind in der gesetzlichen
Krankenversicherung
pflichtversichert. Diese
Personengruppe kann ihre
Versorgung durch eine
private Zusatzversicherung
aufwerten.
-
Angestellte
die über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze
pro Jahr verdienen können
zwischen gesetzlicher und
privater Versicherung wählen.
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Diese Frage
kann pauschal nicht
beantwortet werden, da es
viele Gründe geben kann, das
System zu wählen.
-
Beitrag
Mit einer privaten
Krankenversicherung kann
man viel Geld sparen. Müssen
Kinder und Ehepartner
mitversichert werden, kann
die gesetzliche
Versicherung günstiger
sein. Wird nur ein Partner
samt Kindern versichert,
weil der andere Partner
selbst versichert ist,
wird die private
Versicherung trotz Kindern
günstiger sein. Bei mehr
als 3 Kindern
verschiebt sich die Sache
wieder.
-
Leistung
In der privaten
Krankenversicherung können
Sie ihren
Versicherungsschutz so wählen,
wie Sie es sich wünschen.
Die Leistung guter
Anbieter liegt auf
deutlich höherem Niveau
als bei den gesetzlichen
Kassen.
Unser
Tipp zur Krankenversicherung:
Wer gut verdient, sollte überlegen,
ob er es sich leisten kann,
schlecht versichert zu sein.
Ein Selbständiger, der länger
krank ist, weil er nicht die
bestmögliche Therapie in
Anspruch nehmen kann, hat
sicher falsch gehandelt.
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-
Gesetzliche
Krankenversicherung
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Nach
einer Beitragserhöhung
besteht vier Wochen lang
ein Sonderkündigungsrecht
für alle Mitglieder. Die
Möglichkeit, eine private
Krankenvollversicherung
abzuschließen, hat diese
Personengruppe nicht. Sie
kann aber zu einer günstigeren
Kasse wechseln und darüber
hinaus eine
Zusatzversicherung bei
einem privaten
Krankenversicherer
abschließen, um bessere
Leistungen als die
Standards der GKV zu
erhalten.
Freiwillig Versicherte können
unter Einhaltung der Kündigungsfrist
zu einer gesetzlichen oder
privaten
Krankenversicherung
wechseln. Zwei Monate nach
Ende des Kündigungsmonats
kann der Versicherte in
die neue Kasse eintreten.
Beispiel: Am 15.06. wird
gekündigt.
Versicherungsbeginn beim
neuen Versicherer ist dann
der 01.09.
Unser Tipp zum Wechsel
Ihrer Krankenversicherung:
Kündigen Sie erst Ihre PKV
oder GKV, nachdem
Sie eine schriftliche Bestätigung
von Ihrer Neuen Privaten
Krankenversicherung oder
gesetzlichen Krankenkasse vorliegen
haben. Lassen Sie sich
unbedingt die
Annahmebestätigung senden,
nur diese sichert Ihnen zu dass
Sie ein
anderer Versicherer Sie nun aufnimmt.
Es kann Ihnen sonst passieren,
dass Sie beim derzeitigen
Versicherer gekündigt haben
und ein anderer Versicherer Sie nicht
aufnimmt..
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Bei einer
privaten
Krankenvollversicherung übernimmt
der Arbeitgeber die Hälfte
des Beitrages. Er zahlt jedoch
nicht mehr, als für die
gesetzliche
Krankenversicherung.
Der Höchstzuschuss des
Arbeitgebers zur privaten
Krankenversicherung beträgt
(West und Ost) max. 268,28
Euro monatlich für das Jahr
2009 (Krankenversicherung und
35,83 Euro
Pflegeversicherung).
Ihr Vorteil liegt darin, dass
sich der Arbeitgeber auch an
den Beiträgen für erhöhte
Leistungen, wie Unterkunft im
Ein- oder Zweibettzimmer,
privatärztliche Behandlung, höheres
Krankentage- und
Krankenhaustagegeld sowie für
eine Kurkosten- und eine
Pflegekrankenversicherung
beteiligt. Gesetzlich
Versicherte müssen die Beiträge
für Zusatzversicherungen
selbst bezahlen.
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Auf
Preissteigerungen müssen sich
alle einstellen, egal ob
gesetzlich oder privat
versichert. Dies liegt vor
allem daran, dass die Kosten für
die medizinische Versorgung
immer weiter steigen. Die
Tatsache, dass die Menschen
immer länger leben und
demzufolge länger medizinisch
versorgt werden müssen,
treibt die Kosten weiter nach
oben.
Betrachtet man den
Beitragsverlauf der letzten 20 Jahre,
so sind die
Beitragssteigerungen der
privaten (PKV) und der
gesetzlichen (GKV)
Krankenversicherung auf ungefähr
gleichem Niveau. Die
durchschnittliche jährliche
Beitragserhöhung der privaten
Krankenversicherer betrug in
den vergangenen 15 Jahren
4,94 Prozent. Wer als
besser verdienender
Angestellter statt dessen
freiwillig bei einer
gesetzlichen Kasse geblieben
ist, dem wurden im selben
Zeitraum jährlich rund 3,95 Prozent
pro Jahr mehr für die
Gesundheitserhaltung aus der
Tasche gezogen. Zu beachten
ist hierbei, dass die GKV in
diesem Zeitraum erhebliche
Leistungskürzungen eingeführt
hat.
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Im
Gesundheitswesen droht eine
Explosion der Beiträge. Nach
Expertenansicht könnte der
GKV-Beitrag langfristig auf
30% steigen.
Hintergrund ist ein Urteil des
EuGH vom Oktober 2000. Danach
müssen die
Bereitschaftsdienste der
Krankenhäuser künftig als
Arbeitszeit gewertet werden.
Hierdurch würden Mehrkosten
von ca. 1 Mrd. EUR
pro Jahr anfallen.
Experten warnten bei einer
Tagung der Enquete-Kommission
zum Thema
"Demographischer
Wandel" vor einer
massiven Verschärfung der
Finanznöte der Kassen. Durch
die steigende Lebenserwartung
der Menschen, mitverursacht
durch die immer bessere
medizinische Versorgung, drohe
der Beitrag nach
Expertenansicht gewaltig nach
oben zu klettern. Beitragssätze
könnten von derzeit 13,5% auf
20 oder gar 30% ansteigen.
Wie lange der einheitliche
Beitragssatz von 15,5% stabil
bleibt ist allerdings offen. Für
das Jahr 2009 wird der Staat
vier Milliarden Euro in den
Gesundheitsfonds legen. Es ist
geplant diesen Betrag jährlich
um 1,5 Milliarden anzuheben.
Was tun die Versicherer
gegen steigende Beiträge im
Alter?
Die gesetzlichen Kassen berücksichtigen
die Tatsache der steigenden
Lebenserwartung derzeit nicht,
da Sie nach dem
Umlageverfahren arbeiten.
Die privaten Kassen berücksichtigen
die steigende Lebenserwartung
in ihrer Kalkulation. Weil
Senioren mehr ärztliche
Leistungen benötigen, werden
Teile der Versichertenbeiträge
in sogenannten Altersrückstellungen
verzinslich angesammelt. Im
Rentenalter werden die Rückstellungen
nach und nach aufgelöst, um
stark steigende Prämien zu
vermeiden.
Zusätzlich wird in der
privaten Krankenversicherung
ein Beitragszuschlag von 10%
erhoben. Dieser wird ab dem
65. Lebensjahr zum
Einfrieren der monatlichen
Beiträge eingesetzt.
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Selbstbeteiligung in der
PKV - Privaten
Krankenversicherung
ist der Anteil der Rechnung,
der von Ihnen selbst
bezahlt wird.
Es gibt Tarife in der PKV -
Privaten Krankenversicherung mit einer SB
nur im ambulanten Bereich, bei
anderen wiederum gilt die SB
insgesamt über alle drei
Bereiche (ambulant, zahn und
stationär).
Jeder will möglichst keine
Selbstbeteiligung in der PKV -
Privaten Krankenversicherung, d.h.
Erstattung 100% seiner
Rechnungen. Meistens lohnen
sich Tarife ohne SB nicht, da
Selbstbeteiligungstarife
unterm Strich eigentlich immer
günstiger sind.
Beispiele zu Tarifen mit und
ohne Selbstbeteiligung in der
PKV - Privaten
Krankenversicherung:
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Gesellschaft
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Selbstbeteiligung
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monatlicher
Beitrag
|
monatlicher
effektiver Beitrag
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jährliche
Einsparung
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Krankonia
|
Keine
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340
EUR
|
340
EUR
|
Keine
|
|
Krankonia
|
750
EUR
|
234
EUR
|
296
Eur
|
558
EUR
|
|
Gesundia
|
keine
|
354
EUR
|
354
Eur
|
keine
|
|
Gesundia
|
1500
EUR
|
189
EUR
|
314
Eur
|
480
EUR
|
|
Perfecta
|
2250
EUR
|
64 EUR
|
293
Eur
|
1360
EUR
|
Erklärung effektiver Beitrag:
Monatsbeitrag + jährliche
Selbstbeteiligung geteilt
durch 12 Monate
Unser Tipp zur PKV -
Privaten Krankenversicherung:
Die hier dargestellten
Ersparnisse würden den für
Sie schlechtesten Fall
darstellen. Liegen Ihre tatsächlichen
Kosten unter der jährlichen
Selbstbeteiligung, so ist die
Differenz zwischen den tatsächlichen
Kosten und der
Selbstbeteiligung der
Einsparung hinzu zu rechnen.
Es gibt Gesellschaften, die
bei Versicherten ab dem 65. Lebensjahr
die Selbstbeteiligung
halbieren, das gilt manchmal
auch für Kinder.
Hohe Selbstbeteiligungen
erzeugen bei den Versicherten
ein anderes
Leistungsverhalten.
Da diese Tarife eine geringere
Schadenhäufigkeit haben, sind
sie deshalb deutlich billiger.
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Verlangt ein
Versicherer nach erfolgter
Risikoprüfung einen
Beitragszuschlag oder einen
Leistungsausschluss, so kommt
kein Vertrag zustande.
Gegebenenfalls kann der
Antragsteller das Angebot des
Versicherers durch
Unterschrift annehmen.
Generell kann der Versicherte
innerhalb einer Frist von 14 Tagen
nach Erhalt der Police zu der
PKV - Privaten
Krankenversicherung vom
Vertrag zurücktreten.
Die Antragsfragen müssen von
Ihnen in der PKV - Privaten
Krankenversicherung wahrheitsgemäß beantwortet
werden, da Sie sonst Ihren
Versicherungsschutz gefährden.
Gesundheitsprüfung in der PKV
- Privaten Krankenversicherung
Vor der Aufnahme gibt es in
der privaten
Krankenversicherung die
Risikoprüfung. Mittels
Antragsfragen wird der
Gesundheitszustand des zu
Versichernden ermittelt. Bei
bestehenden Vorerkrankungen
kann der Versicherer einen
Risikozuschlag fordern, die
Vorerkrankung vom
Versicherungsschutz ausschließen,
oder den Antrag sogar
ablehnen.
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"Einmal
Privat, immer Privat",
ein Satz der so nicht ganz
stimmt.
Angestellte Arbeitnehmer
unter 55 Jahren in der
PKV - Privaten
Krankenversicherung
-
Sinkt Ihr
Einkommen unter die
Beitragsbemessungsgrenze,
so sind Sie wieder
versicherungspflichtig und
müssen in die Gesetzliche
zurück.
-
Bei
Arbeitslosigkeit müssen
Sie in der Regel ebenfalls
wieder in die Gesetzliche
zurück.
Achtung:
Sollten Sie doch einmal unter
die Beitragsbemessungsgrenze
fallen und in der Gesetzlichen
versicherungspflichtig werden,
so achten Sie bitte auf eine
Anwartschaftsversicherung für
die PKV - Privaten
Krankenversicherung.
Personen über 55 Jahren
-
Sinkt Ihre
Einkommen unter die
Beitragsbemessungsgrenze
oder wechseln Sie als
Selbständiger wieder in
ein pflichtversichertes
Angestellenverhältnis, so
sind Sie weiterhin
versicherungsfrei und können
nicht in die gesetzliche
Krankenversicherung zurück,
wenn Sie in den letzten fünf
Jahren zuvor nicht
gesetzlich
krankenversichert waren
und mindestens die Hälfte
der letzten 5 Jahre
versicherungsfrei, von der
Versicherungspflicht
befreit oder nicht
versicherungspflichtig
waren.
Selbständige
in der PKV - Privaten
Krankenversicherung
-
Wenn Sie
als Selbständiger in ein
Angestelltenverhältnis
wechseln, bei dem Ihr
Jahresbruttoeinkommen
unter der
Versicherungspflichtgrenze
liegt, ist der Wechsel in
die GKV möglich. Der
bisherige private
Krankenversicherungsvertrag
muss innerhalb von zwei
Wochen nach Eintritt der
Versicherungspflicht, also
z.B. nach Beginn des
Angestelltenverhältnisses,
rückwirkend zu diesem
Zeitpunkt gekündigt
werden und eine
Versicherung in einer
gesetzlichen Krankenkasse
bestehen. Haben Sie diese
Frist verpasst, ist nur
eine Kündigung zum Ende
des Monats möglich, in
dem Sie dem Versicherer
die Versicherungspflicht
nachweisen.
Wenn man seine
bisherige berufliche Tätigkeit
z.B. als Angestellter mit
einem Jahreseinkommen über
der Pflichtversicherungsgrenze
oder als Selbständiger
komplett aufgibt, wäre grundsätzlich
auch eine
Familienmitversicherung beim
GKV-versicherten Partner möglich.
Einfach wieder in die
Gesetzliche zurück - das geht
laut Gesetz nicht. In der
Praxis sieht es jedoch so aus,
dass einige gesetzliche Kassen
gerne gutverdienende
Neumitglieder aufnehmen.
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