Die Pflegekosten Versicherung - Angebotsanforderung zur Pflegekosten Versicherung
Hoffnung auf mehr Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ??
Familien Pflegezeit Gesetz trat am 01. Januar 2012 in Kraft
Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, trat am 1. Januar das Familienpflegezeitgesetz in Kraft.
Damit soll natürlich die Pflegeversicherung entlastet werden.
Die Familienpflegezeit soll es pflegenden Angehörigen ermöglichen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Beschäftigte können ihre Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden verringern !!!
VORSICHT - Nur - wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Möglich ist das über einen Zeitraum von höchstens 2 Jahren. Um die Einkommenseinbußen, die durch die Reduzierung der Arbeitszeit entstehen, abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung.
Bitte lassen Sie sich alles vorher bescheinigen und schriftlich bestätigen.
Leistungen aus der Gesetzlichen Pflegeversicherung sehen im Jahr 2012
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten mehr Leistungen. Das gilt für die Pflege im häuslichen Umfeld, im stationären Bereich und für Pflegevertretungen.
Die Pflegesätze (also das Geld welches Sie von der Gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten) steigen in der häuslichen Pflege in der folgenden Weise:
1 ) Pflegestufe I von 440 € auf 450 €
2.) Pflegestufe II von 1.040 € auf 1.100 €
3.) Pflegestufe III von 1.510 € auf 1.550 €
A - In der vollstationären Pflege steigen die Leistungsansprüche für Versicherte der Pflegestufe III ebenfalls von 1.510 € auf 1.550 €
B - Pflegesätze steigen für Härtefälle von 1.825 € auf 1.918 €
Der Staat macht es sich Leicht, die Kosten einer Vollstationären Pflege belaufen sich in Deutschland zwischen 3000 € und 5000 € im Monat.
Pflegeversicherung - Welche Absicherung für die Pflegebedürftigkeit benötigen Sie ?
Pflege Versicherung - Wer ist der " Beste " Anbieter ?
Fordern Sie Ihre Unterlagen nach einem Quick - Check zur Pflegeversicherung an, vielleicht brauchen Sie ja Keine Private Pflegeversicherung:
Die Pflegekosten Versicherung zahlt in der Regel die tatsächlich entstandenen, nachgewiesenen Restkosten bis zu einem bestimmten Prozentsatz und/oder Höchstbetrag. Hierbei ist zu bedenken welche Nachweise Sie Täglich sammeln müssen, die Belege und Bestätigungen , das ärztliche Attest und weitere Unterlagen bitte stets bereit halten...Bei professioneller häuslicher Pflege (vor allem in Pflegestufe I und II) gilt es für Sie den Nachweis zu erbringen dass diese Professionelle Pflege zu Hause durchgeführt wird .... eine Überprüfung wird sehr oft von einem Mitarbeiter einer Versicherungsgesellschaft durchgeführt. Sollte der Mitarbeiter von der Versicherungsgesellschaft Sie nicht persönlich antreffen werden Sie als Pflegebedürftiger zu einem Gutachter befohlen!!! Wenn Sie dieser Aufforderung nicht nackommen werden keine Leistungen von der Pflegekosten Versicherung mehr erbracht... Vorsicht beim Abschluß einer solchen Pflegekosten Versicherung, diese scheint auf den ersten Blick günstig .... im Leistungsfall zahlen Sie drauf.
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